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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13   

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VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13 (https://dejure.org/2014,7409)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.01.2014 - 3 K 956/13 (https://dejure.org/2014,7409)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 3 K 956/13 (https://dejure.org/2014,7409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser hinterlässt fünf Kinder - Welches Kind muss die Beerdigung bezahlen?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - 19 A 4250/06

    Auswahlermessen bei der Heranziehung der Pflichtigen (hier: Kind) zur Erstattung

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13
    Soweit im Einzelfall besondere Gründe offenbar sind oder vorgebracht werden, die ein Absehen von der Heranziehung des ausgewählten Gesamtschuldners gebieten könnten, wird - wie z.B der VGH Baden-Württemberg ausführt - "freilich eine Begründung geboten sein"(vgl. Beschluss vom 02.08.1994 -2 S 1449/94-, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 -19 A 4250/06-, juris und VG Chemnitz,, Beschluss vom 04.02.2013 -1 L 349/12- m.w.N., juris).

    Vor dem Hintergrund des substantiierten Vortrags der Klägerin bezüglich ihrer mangelnden bzw. erheblich eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hätte die Beklagte im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung hierauf eingehen müssen(vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010, a.a.O., wonach bei der Erstattung von Beerdigungskosten im Rahmen des Auswahlermessens die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist und dies bei gleichermaßen bestattungspflichtigen Angehörigen eine anteilige Heranziehung zur Kostenerstattung gebieten kann.), was bislang nicht geschehen ist.

    Der Hinweis der Klägerin im Widerspruchsschreiben vom 16.07.2010(Bl. 52 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten), dass sie bestenfalls anteilig zu gleichen Quoten mit ihren Geschwistern heranzuziehen sei, hätte im vorliegenden Fall, bei dem schon aufgrund der Ermittlungen der Beklagten erkennbar war, dass die Kinder des Verstorbenen alle in zumindest angespannten finanziellen Verhältnissen leben(Vgl. Bl. 1 und 15 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten), auch zu Ausführungen der Beklagten darüber führen müssen, ob bei den gleichermaßen bestattungspflichtigen Angehörigen nicht eine anteilige Heranziehung geboten gewesen wäre(so ausdrücklich als Anforderung an eine ordnungsgemäße Ausübung des Auswahlermessens: OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 -19 A 4250/06-, juris).

  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13
    Dies hat der Rechtsausschuss in seinem Widerspruchsbescheid vom 25.04.2013 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. Urteil vom 27.12.2007 1 A 40/07-, juris) zutreffend dargelegt, worauf gemäß § 117 Abs. 5 VwGO verwiesen wird.
  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 SO 226/10

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - keine Übernahme von

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13
    Insoweit besteht hinsichtlich der in Rede stehenden Bestattungskosten zwischen den Erstattungspflichtigen eine Gesamtschuldnerschaft nach § 421 BGB(s. hierzu auch Hess. LSG, Urteil vom 06.10.2011 -L 9 SO 226/10-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94

    Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13
    Soweit im Einzelfall besondere Gründe offenbar sind oder vorgebracht werden, die ein Absehen von der Heranziehung des ausgewählten Gesamtschuldners gebieten könnten, wird - wie z.B der VGH Baden-Württemberg ausführt - "freilich eine Begründung geboten sein"(vgl. Beschluss vom 02.08.1994 -2 S 1449/94-, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 -19 A 4250/06-, juris und VG Chemnitz,, Beschluss vom 04.02.2013 -1 L 349/12- m.w.N., juris).
  • VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12

    Berücksichtigung fehlender Leistungsfähigkeit eines Kindes bei der Heranziehung

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13
    Soweit im Einzelfall besondere Gründe offenbar sind oder vorgebracht werden, die ein Absehen von der Heranziehung des ausgewählten Gesamtschuldners gebieten könnten, wird - wie z.B der VGH Baden-Württemberg ausführt - "freilich eine Begründung geboten sein"(vgl. Beschluss vom 02.08.1994 -2 S 1449/94-, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 -19 A 4250/06-, juris und VG Chemnitz,, Beschluss vom 04.02.2013 -1 L 349/12- m.w.N., juris).
  • VG Köln, 18.11.2022 - 22 L 1542/22
    Verbreitet wird insoweit vertreten, dass mehrere polizei- bzw. ordnungspflichtigen Personen auch ohne ausdrückliche Anordnung in den ordnungsrechtlichen Regelungen in analoger Anwendung des § 421 BGB als Gesamtschuldner haften, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris, Rn. 18; VG München, Beschluss vom 10.11.2011 - M 12 K 11.3241, -, juris, Rn. 34; VG Würzburg, Urteil vom 05.09.2012 - W 2 K11.132 -, BeckRS 2012, 59105; VG Saarlouis, Urteil vom 14.01.2014 - 3 K 956/13 -, LKRZ 2014, 214; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.07.2012 - 14 K 2308/11 -, Juris; so auch Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., Kap. 5, Rn. 84.
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VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.01.2013 - 3 K 956/13 (https://dejure.org/2013,69901)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 3 K 956/13 (https://dejure.org/2013,69901)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 393/14

    Grenzen des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnerschaft von Bestattungspflichtigen

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14.1.2013 - 3 K 956/13 - die Klage abzuweisen.
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